Angebot: Vergleich von Tonabnehmersystemen V-15, M95 ED, DM 103

  • Hallo,


    da immer wieder Fragen dazu aufkommen, ob sich die Anschaffung eines V-15 samt Jico SAS rentiert und auch, wie es im Vergleich zu anderen Systemen spielt habe ich mal Testaufnahmen mit


    1) Shure V-15 III mit Jico SAS
    2) Shure M95 ED mit Shure Originalnadel
    3) Shure DM 103 mit Jico Nachbaunadel
    4) ebd. mit Shure Originalnadel


    angefertigt. Als Testplatte diente eine sehr gut erhaltene Pressung von Nana Mouskouri und Julio Iglesis von 1976 auf Phillips. Über die Musik mag man sich streiten, aber die Platte hat einen sehr guten Stereoeffekt, ist vollkommen analog und passt in die Dual-Zeit. ;)


    Weil man als mp3 mitunter nicht soviele Unterschiede hören kann biete ich an, gegen Zusendung eines Rohlings und Rückumschlags die Tracks zu brennen. Für alle, die sich z.B. mit dem Gedanken tragen, ein V-15 anzuschaffen, aber unsicher sind, ob es sich gegenüber dem billigeren M95 ED oder Shure 91/101/103 lohnt.


    Gruß,
    Thomas

  • Hallo!


    Könnte man das nicht als Wave-Dateien hochladen? Wenn der Wunsch besteht, bitte mal die prinzipielle Grösse heraus finden, dann sehe ich mir meine Möglichkeiten an, um das eventuell gehosted zu bekommen.


    lg
    Herbert

    .....So wie es ist, so bleibt es nicht. Und weil das so ist, wird es anders sein..... - Letzte Instanz

  • Hallo,


    es müsste halt so sein, dass sich kein Qualitätsverlust ergibt, auch längere Passagen hochgeladen werden können und man vor Ansprüchen der Gema sicher ist. Mir ist zu Ohren gekommen, dass Nutzer bei Rapidshare und dgl. damit Probleme bekommen haben. Wenn so etwas existiert wäre ich sehr interessiert, vorausgesetzt, jemand zeigt Interesse.


    Gruß,
    Thomas

  • Naja, wenn der Transfer nicht zu hoch würde, könnte ich das eventuell auf dem Server eines Freundes ablegen.
    Allerdings macht mich der Hinweis auf die Gema grade nachdenklich. Derlei Probleme sind mehr als entbehrlich!


    Zur Not würde ich den Zugang zu den Dateien halt per Passwort (welches man regelmässig ändern könnte) schützen und dieses jeweils nur an Forenmitglieder weiter geben. Dann wäre es zumindest nicht öffentlich zugänglich....

    .....So wie es ist, so bleibt es nicht. Und weil das so ist, wird es anders sein..... - Letzte Instanz

  • Hallo,


    man könnte auch das GMX-Media-Center nutzen. Volumen bei einem Free-Account sind 1GB und Transfervolumen 2GB im Monat. Man kann zeitlich begrenzte passwortgeschützte Zugänge per Mail versenden.


    Gruß
    Thechnor

    Gruß
    Thechnor

  • Ja, das wäre ggf. auch eine Möglichkeit. Also, wer Interesse hat kann sich melden, vielleicht auch für die Zukunt, da solche Fragen ja immer wieder aufkommen.


    Gruß,
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    möchtest Du die Klangunterschiede nicht vielleicht auch zuerst noch in Wörtern beschreiben?
    Dann wird man wohl auch eher neugierig es auch zu hören?


    MfG
    oknec

  • Hallo,


    ich bin gefragt worden, ob ich den Vergleich zugänglich machen kann, möglichst anders als durch die Post. Hat jemand einen Vorschlag, wie das bei originaler Tonqualität unter Vermeidung von evtl. Gema-Problemen möglich ist?


    Gruß,
    Thomas

  • Als Format empfiehlt sich Flac . Die Kompression ermöglicht eine 30%ige Verkleinerung vom Original ohne einen klanglichen Verlust. Der Codec wird im Netz gratis angeboten.
    Gegen die Gema ken ich allerdings kein Mittel...

    Oma und Opa haben sich bei PE kennengelernt

  • Leg es auf einem zugangs-gesicherten Speicherplatz ab und verschick Link, UID + PW nur auf Anfrage. Somit ist es nicht öffentlich zugänglich und entspricht der Privatkopie-Regelung - Ende des Liedes. Die Juristen unter uns mögen mich ggf. berichtigen.


    Wirklich kritisch ist alles, was einfach frei zugänglich ist...


    Knallfrosch

    Wer will sucht Wege. Wer nicht will sucht Erklärungen.
    Hungarian Proverb: It is not enough to be impolite, you must be wrong, too.


    Dual 505-3, 601, 701, 704, 721, 741, 1019, 1219, 1229, 1249, 5000... Thorens TD 224, Toshiba SR-510 u.a.
    Living population: irgendwas > 34

  • ...Somit ist es nicht öffentlich zugänglich und entspricht der Privatkopie-Regelung...

    Moin ,moin,


    mit der Aussage wäre ich vorsichtig.


    Die Privatkopie-Regelung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, daß eine legal erworbene Datei keinem Dritten per Kopie zugänglich gemacht wird und insbesondere mit Hilfe der Kopie nicht weiter verbreitet wird.


    Es müsste also der Empfänger der Kopie zuerst versichern, daß er die erhaltene Kopie nicht weitergibt.


    Mögliche Rechte der "Aufführung" innerhalb einer "geschlossenen Benutzergruppe" - das Abspielen einer CD auf einem Familienfest im eigenen Haus - ist zudem keinesfalls mit der Weitergabe einer kopierbaren Datei innerhalb einer virtuellen "geschlossenen Benutzergruppe" gleichsetzbar, da ja die Mitglieder der virtuellen Gruppe die Musik eben nicht nur "per Ohr" sondern permanent zugeführt bekommen


    Als Abmahnanwalt (bin weder das eine noch das andere!) hätte ich großen Spaß daran, in Foren zu surfen, die Vorbereitung zur Copyright-Verletzung oder gar zur Hehlerei zu beobachten und mich dann zu registrieren, den Link anzufordern und hinterher eine Unterlassungsaufforderung samt Rechnung zu verschicken.
    Ich kenne einen Hompeage-Betreiber, der irgendwann entnervt aufgegeben hat, sich gegen solche Leute zu wehren.
    Übrigens hilft da auch die ab Sommer zu erwartende neue Rechtslage nicht! Denn schließlich würde ja das Copyright verletzt und die Verfolgung wäre also aus rechtlicher Sicht nicht übertrieben.


    Wer denn gerne solche Aufnahmen weitergeben will, der hat die Wahl, sich an lizenzfreier Musik zu versuchen, der kann den Rechte-Inhaber um Sponsoring/Erlaubnis (im Indi- oder Klassik-Bereich keineswegs unwahrscheinlich!) bitten oder aber kürzt die einzelnen Stücke in einer Weise, die die Reglen zulassen:
    Eine einzelne Passage von unter einer Minute Länge, die hinsichtlich der Zielsetzung der Verwendung relevant ist, wird, für jeden einzelnen Tonabnehmer hintereinander, aufgezeichnet. Dann kommt eine andere Passage von unter einer Minute Länge, wieder mit jedem Tonabnehmer gesondert, und so weiter. Die einzelnen Passagen müssen natürlich von unterschiedlichen Stücken stammen.
    Am Ende hat man eben ein Vergleichsmuster und keine Musikdarbietung. Für die Zielsetzung der Aufzeichnung sinnvoller, als sechsmal hintereinander die komplette Platte aufzunehmen. Vor allem stellt sich selbst dem vorurteilsbefrachtetsten Richter nicht die Frage, ob es hier um die Weitergabe geschützer Musik geht. Trotzdem darf natürlich keine Rechnung für solch eine Zusammenstellung gestellt werden, die über die Bezahlung der Kopier- und Versandspesen hinaus geht. (*)


    (*) Das soll übrigens keine Rechtsberatung sein. Ich behaupte nicht, etwas von der Sache zu verstehen und spreche natürlich auch keine Empfehlung aus :)


    Tschüß, Matthias

    Meine Duali's: CV441, CT441, CD40 und CS5000, außerdem 1019, 1209, 1219, 1229, 1249, CS505-4, 601, 604, 701, C901, C839RC, CTG29, CR230, CV120, CT18, CL180, CL271 und PE2020.

  • Man könnte ja die nervigen Abmahnungen dadurch umgehen, dass man entsprechende Anträge stellt (an die Gema?).


    Da trägt man dann so vor, wie es tatsächlich ist. Nämlich einige Musikstücke zum Hörvergleich passagenweise ins Netz zu stellen.


    Ich selbst, der im Behördenwahn tätig ist, verkehre sowas ins Gegenteil, weil ich das alles so mache, wie die wollen :D .


    Z.B. Antragsumfang: ..... passagenweise das Lied XYZ vom Interpreten XYZ. Also ich bitte um Benennung der Kosten für z.B. 3 Minuten Pink Floyd. Zugänglich für einen beschränkten Personenkreis.


    Mal sehen, welche Gebühr die ermitteln.


    Die müssten förmlich mit Anträgen zugeschüttet werden.


    Grüßli


    Dietmar

    AIKIDO+, Phono-Mopped, Lehmann Black Cube Statement, Yamaha C-4, Vincent SA-31MK, Yamaha AX 497, SABA TS 2000, Sony ST-SE 700, DUALs 1219, 721, 704, 701, 510, Thorens 147 und viele andere mehr.

  • mit der Aussage wäre ich vorsichtig.


    Die Privatkopie-Regelung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, daß eine legal erworbene Datei keinem Dritten per Kopie zugänglich gemacht wird und insbesondere mit Hilfe der Kopie nicht weiter verbreitet wird.


    Es müsste also der Empfänger der Kopie zuerst versichern, daß er die erhaltene Kopie nicht weitergibt.


    Recht aufschlussreich ist der Artikel der Wikipedia über die Privatkopie (Link). Da eine Privatkopie nicht rechtswidrig ist, darf sie IMHO ruhig weiter gegeben werden. Spannender ist die Voraussetzungen, dass die Empfänger Freunde sein müssen. Also nur Forenmitglieder mit denen man sich wirklich verbunden fühlt (der neuangemeldete Abmahnanwalt mit null-zwei Beträgen ist schon mal drausen). Früher hieß es immer, dass die Privatkopie unendgeldlich sein muss. Noch nicht mal der Tonträger durfte bezahlt werden. Deshalb war Thomas Vorschlag im ersten Beitrag nicht so ungeschickt. Das würde allerdings auch auf ein verschlossenes Downloadportal zutreffen.

    Gruß
    Thechnor

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